Solange im Rahmen des Lockdowns die Regeln der Infektionsschutzverordnung gelten, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
Wir wissen Ihr Interesse an unserer Arbeit zu schätzen, aber bitte verzichten Sie auf nicht zwingend notwendige Besuche.
Als Alternative besuchen Sie uns doch auf unserem Instagram-Account flugzeugeichelsdoerfergmbh.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.
Derzeit ist es wegen der Infektionslage nicht möglich, Workshops durchzuführen.
Sobald es die allgemeine Situation wieder zulässt werden wir neue Termine veröffentlichen. Bereits angemeldete Interessenten werden bevorzugt behandelt.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Team Eichelsdörfer
Unsere Workshop-Reihe zur Bespannung mit Eich-Air Produkten ist im Juli erfolgreich gestartet.
Die Teilnehmer dieser Premiere durchliefen das komplette Bespannungsprogramm: Bespannen, Nähen, Verstärken, Grundieren und Lackieren.
Alle erhielten Ihr Zertifikat, mit dem sie in Zukunft unsere Produkte an ihren Fliegern anwenden können.
Workshop am 18./19. September: für Kurzentschlossene sind noch Plätze frei.
Anmeldung und Workshopprogramm finden Sie hier:
Es wird am 20./21. November 2020 einen weiteren Workshop geben, melden Sie sich rechtzeitig an.
Für die ASK 21 bieten wir eine Macrolon-Trennscheibe an, die ohne Veränderungen am Rumpf montiert wird.
Beide Cockpithälften sind damit komplett voneinander getrennt.
Preis: € 139,00 netto.
Wir bringen nicht nur Ihr Flugzeug auf Hochglanz, sondern auch den dazugehörigen Transportanhänger.
... und es muss nicht immer ein Segelflugzeuganhänger sein.
Bilder im Fotoalbum
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die gebotenen Abstandsregeln
Nachdem die beiden ersten Workshops coronabedingt abgesagt werden mussten, finden die beiden Workshops Ende Juli und Ende September statt.
Im September sind noch Plätze frei.
Als Ersatz für die ausgefallenen Workshops haben wir einen neuen Termin im November anzubieten: 20. / 21.11.2020.
Unsere technischen Mitteilungen zum Bespannen mit Polyestergeweben und die dazugehörige Arbeitsanweisung sind durch LBA und EASA zugelassen.
Den Verkauf der Produkte verknüpfen wir ab jetzt mit der Teilnahme an einem 2-tägigen Workshop in unserem Haus. Der erste Workshop findet am 27. und 28.03.2020 statt.
Hier geht’s zum Anmeldeformular:
Hier geht’s zum Workshop-Programm:
Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt, Anmeldungen werden nach Reihenfolge deren Eingang bearbeitet.
Weitere Workshops sind für 29.-30.05.2020, 24.-25.07.2020 und 18.-19.09.2020 geplant. Auch für diese Workshops nehmen Anmeldungen gerne entgegen.
Am 15.09.2019 fand das Hafenfest Bamberg auf dem Hafengelände statt.
Wir haben uns mit einem „Tag der offenen Tür“ beteiligt, um unseren Betrieb der breiten, nicht fliegenden Öffentlichkeit vorzustellen.
Das Fotostudio Weigelt hat uns dabei begleitet und den folgenden Film gedreht.
Mein Dank geht an das gesamte Eichelsdörfer-Team für dessen Einsatz vor, während und nach dieser Veranstaltung!
Weitere Bilder gibt’s im Fotoalbum.
Im November wurden 8 unserer Mitarbeiter erfolgreich zum Brandschutzhelfer ausgebildet. Die Ausbildung enthielt sowohl einen theoretischen, als auch einen praktischen Teil.
Bilder dazu finden Sie in unserem Fotoalbum.
Die EASA hat das Erstellen eines STCs für das Bespannen mit Polyestergeweben empfohlen, um auf europäischer Ebene eine rechtliche Grundlage für dieses Bespannverfahren zu erhalten.
Wir haben uns bereit erklärt, auf unserer Arbeitsanweisung basierend ein STC für das Bespannen mit Polyestergeweben von Segelflugzeugen und Motorseglern zu erstellen.
Dazu sicherte uns die EASA die Zusendung von Vorgaben und Unterlagen zur Regelung von Umfang und Aufbau des STCs zu, damit dieses genehmigungsfähig ist.
Wir warten auf diese Dokumente seit August 2017.
Wir hatten auch angeboten, das STC auf alle bespannten Flugzeuge auszuweiten. Da jedoch Motorflugzeuge nicht Teil des Genehmigungsumfanges („scoop of work“) unseres Betriebes sind, ist das nicht möglich.
Zudem würde sich dieses STC mit anderen, bereits genehmigten STCs (z.B. STC Nr. 10062317 der Firma Airtronic: Bespannen der DR-Baureihen mit dem Stits-System) überschneiden.
Solche Überschneidungen sind nicht gewünscht.
Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Die Bamberger Fotografen Reiner Oswald und Laurent Perraut haben uns im Rahmen einer Fotoserie über lokale Handwerksbetriebe im Sommer 2017 einen Tag lang beobachtet und begleitet.
Einige der dabei entstandenen Bilder finden Sie in unserem Fotoalbum unter „Fotografie 2017“.
Auf dem Gruppenbild stehen von links nach rechts: Fritzi, Erich, Sascha, Andreas, Reinhold, Luvo, Peter und Paul.
Es fehlen: Janek, Nico und Kay
Wir möchten uns hiermit bei den beiden Fotografen für die Bereitstellung der Bilder recht herzlich bedanken.
Nach der Zulassung des PSR-Jet-Systems in allen ASW 20 Baureihen mittels STC, sowie der Zulassung unseres Betriebes auf dieses System, hat im Oktober 2017 eine Prüfung unseres Prüfpersonals auf das PSR-Jet-System durch das LBA stattgefunden.
Reinhold Ruß, Kay Hoffmann und H.-L. Vornlocher haben nach bestandener Prüfung nun das PSR-Jet-System in ihrer Klasse III –Lizenz eingetragen bekommen und können damit neben den Prüfaufgaben im Rahmen der Umrüstungen und Verkehrszulassungen auch die Lufttüchtigkeitsprüfungen an mit diesem System nachgerüsteten Flugzeugen durchführen.
Wir möchten uns hiermit bei den beteiligten Mitarbeitern des Luftfahrt-Bundesamtes aus Braunschweig und Frankfurt für die Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf der Prüfung bedanken.
Ab sofort steht uns Herr Frank Schmitz als Prüfer Klasse III für Segelflugzeuge und Motorsegler zur Verfügung.
Er wird insbesondere im Raum Bamberg unser Prüfpersonal entlasten und zusätzliche Prüfaufgaben übernehmen.
Nachdem wir im November 2017 die Preise für Materialien erhöht haben, müssen wir nun auch unsere Stundensätze anpassen.
Unsere neuen Stundensätze sind:
Auszubildender: € 18,-
Helfer/Teilzeitarbeiter: € 32,-
Facharbeiter und Lackierer: € 55,-
Flugzeugschweißer: € 78,-
Prüfer von Luftfahrtgerät: € 68,-
Alle Angaben verstehen sich netto.
Bereits laufende und bereits in Auftrag gegebene Arbeiten werden noch mit den alten Sätzen abgerechnet.
In der Zeitschrift „Aviation News“, Ausgabe 4.2016 wurde der Artikel „Fehler bei Flugzeugbespannungen Teil 2“ veröffentlicht, welcher zahlreiche unserer Kunden verunsicherte. Der Artikel vermittelte den Eindruck, dass die Bespannung mit Polyestergeweben wie zum Beispiel „Ceconite“ gar nicht zugelassen sei.
Zur Klärung folgende Informationen:
Nach Einführung der Polyestergewebe in den 80er Jahren gab es diesbezüglich keine Regelung.
Nachdem die verschiedenen Luftfahrttechnischen Betriebe ihre ersten Erfahrungen mit diesen Geweben gemacht hatten, fand 1993 ein Treffen von Vertretern dieser Betriebe und dem Technik-Referat des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig statt.
Als Resultat dieses Treffens wurde das Rundschreiben RS-01-41/93-01 ausgearbeitet und veröffentlicht.
In diesem Rundschreiben mit seinem Anhang („Verarbeitungshinweise“) wurde das Bespannen mit Polyestergeweben geregelt und zugelassen. 1999 wurde das Rundschreiben mit der Ausgabe RS-01-41/99-2 aktualisiert.
Mit Einführung des Part-M wurden die Rundschreiben durch das Luftfahrt-Bundesamt zum großen Teil für ungültig erklärt, insbesondere Rundschreiben mit technischem Inhalt (RS-25-…). Um bei „Standardverfahren“ wie zum Beispiel „Durchführung von Prüfflügen“ oder „Wägung“ den Standard der vormaligen Rundschreiben in den Betrieben beizubehalten, wurden diese Verfahren eins zu eins in die Handbücher der Instandhaltungsbetriebe übernommen.
Dies gilt auch für das Verfahren „Bespannen mit Polyestergeweben“. Als Teil der Handbücher werden die Verfahren im Rahmen der Audits der Betriebe durch das Luftfahrt-Bundesamt regelmäßig geprüft, aktualisiert und als gültig bescheinigt.
Fazit:
Das Bespannen von Luftfahrzeugen mit Polyestergeweben ist (unter Beachtung der Verfahren) für alle LFZ, welche vormals mit Baumwolle bespannt wurden, zugelassen. Durch die Regelung in den Handbüchern der Instandhaltungsbetriebe entfällt die Notwendigkeit eines STCs (ergänzende Musterzulassung).
Das Bespannen mit Polyestergeweben ist gleichberechtig zum Bespannen mit dem Oratex-System. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile und damit ihre Existenzberechtigung. Bei beiden Systemen sind die Anweisungen und Verfahren einzuhalten. Welches System im Einzelfall vorzuziehen ist, muss vor Beginn der Arbeiten abgewogen werden.
Unsere Arbeitsanweisung „Bespannen und Lackieren“ steht in Ihrer aktuellen Version im Service-Teil zur Verfügung.
Mit der ED Decision 2015/016R hat die EASA ein Verfahren zur Durchführung von Standard-Änderungen und Standard-Reparaturen veröffentlicht. Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn es für die vorgesehene Maßnahme noch kein festgelegtes Verfahren (z.B. in Form einer technischen Mitteilung) gibt.
Da das Verfahren zu den Standard-Reparaturen nur Arbeiten in Instandhaltungsbetrieben beschreibt, wollen wir darauf nicht weiter eingehen.
Standard-Änderungen sind insbesondere Änderungen der Ausrüstung wie zum Beispiel Funkgeräte, Navigationsgeräte bis hin zu den Mückenputzern.
Der Einbau oder die Änderung dieser Ausrüstungen kann mittels der CS Stan nun legitimiert werden. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn die Änderung keinen Einfluss auf die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges hat und die Vorgaben des Halters der Musterzulassung eingehalten werden. Als Ausführungsbeleg dient das EASA Formblatt EASA 123. Ein deutschsprachiges Äquivalent finden Sie im Service-Teil unserer Homepage.
Freigegeben werden kann die Änderung durch den Halter, freigabeberechtigtes Personal oder einen Instandhaltungsbetrieb. Verantwortlich für die Durchführung der Änderung ist der Halter.
Ihr Team Eichelsdörfer GmbH Flugzeugbau
Gemäß der Verordnung VO (EU) 2015/1088 haben wir diese neuen Betriebsgenehmigungen erworben. Damit sind wir ein Instandhaltungsbetrieb mit der Berechtigung ein ARC auszustellen. Dies sowohl an Segelflugzeugen und Motorseglern im Geltungsbereich der EASA, als auch im Geltungsbereich des LBAs (Annex II-Flugzeuge). Wir haben in unseren Genehmigungen Pauschalen eingetragen, so dass Arbeiten an oben genannten Luftfahrzeugen ohne Einschränkungen möglich sind.
Wir können die Lufttüchtigkeitsprüfungen und die damit verbundene Instandhaltung ortsungebunden durchführen.
Unsere Genehmigung als CAMO- Betrieb lassen wir auslaufen, da wir die Privilegien einer CAMO („Überwachte Umgebung“ und Verlängern eines ARCs) eh nicht genutzt haben.
Aufgrund des erhöhten Aufwandes bei den Prüfarbeiten, als auch durch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind wir gezwungen die Kosten für die Lufttüchtigkeitsprüfungen anzuheben.
Der Basispreis für die Lufttüchtigkeitsprüfung an einem Segelflugzeug beträgt nun € 180,- netto, bei einem Motorsegler sind es € 255,- netto.
Im Service-Teil dieser Homepage finden Sie die Formulare wie gewohnt, jedoch in neuer Version, mit den neuen Betriebsgenehmigungen im Formularkopf.
Ihr Team Eichelsdörfer GmbH Flugzeugbau
Bei kürzlich durchgeführten Prüfungen von Flugschulen (ATOs) hat das Luftamt bemängelt, dass aus den vorliegenden Unterlagen die Eignung der Luftfahrzeuge zur Schulung und Ausbildung nicht eindeutig hervorgeht.
Obwohl die Prüfung von SIHPs, IHPs und jetzt auch von IHPs mit Selbsterklärung Teil der von uns durchgeführten Lufttüchtigkeitsprüfungen ist, und dies auch auf unseren Prüflisten bewertet wird, vermisst das Luftamt eine separate Aussage zum Inhalt und zur Aktualität der Instandhaltungsprogramme.
Um dies „Lücke“ zu schließen und die Prüfung der ATOs durch das Luftamt zu vereinfachen, haben wir zusammen mit dem Luftamt Nordbayern und der SFG Hammelburg e.V. ein Formblatt erstellt, in dem die Prüfungen der IHPs auf Inhalt und Aktualität gem. VO (EU) 2015/1088 nochmal explizit aufgeführt sind.
Bei positivem Befund können die Flugzeuge, im Zusammenhang mit einem gültigen ARC, damit als eindeutig zur Schulung und Ausbildung geeignet identifiziert werden.
Das Formblatt „Prüfliste IHP“ steht im Service-Teil unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
Das Team Eichelsdörfer GmbH Flugzeugbau
Unser langjähriger Kunde, die Deutsche Alpensegelflugschule Unterwössen (DASSU), hat uns mit der Grundüberholung einer AS-K 13 beauftragt. Im Rahmen der Überholung sollte die Bespannung mit dem ORATEX-System erfolgen, welches eine Lackierung überflüssig macht.
Hauptziel hierbei war es, möglichst viel an Gewicht zu sparen und damit eine möglichst hohe Zuladung zu erhalten. Aufgrund der hohen Beanspruchung im Schulbetrieb bei der DASSU haben wir uns zusammen mit der Flugschule und dem Hersteller der Folien, der Firma PREMA Lanitz, für die dickere „6000er“ Variante entschieden.
Nach Abschluss der standardmäßigen Überholungsarbeiten begleitete uns zu Beginn der Bespannung ein PREMA Mitarbeiter, der das neue Material und das spezielle Werkzeug vorstellte und uns in das Verfahren einwies.
Das ORATEX Verfahren hat aus unserer Sicht Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden müssen. Interessant ist es sicher für Vereine, die keine Lackierkabine oder Absauganlagen haben. Die Materialkosten pro Quadratmeter liegen etwas höher als bei einer Bespannung mit Ceconite (Lackmaterial mit eingerechnet). Auch ist der Zeitaufwand höher. Nicht zu unterschätzen ist aber der Vorteil der Gewichtsersparnis. Gerade bei Flugzeugen wie der AS-K 13. Die Gewichtsersparnis beim Rumpf dieser AS-K 13 war so hoch, dass unsere TM 003-14-01 nicht mehr zum Tragen kam. Die Zuladung wurde durch das maximale Gewicht der nichttragenden Teile begrenzt, ohne dass die maximale Gesamt-Abflugmasse erreicht wurde.
Die Bespannung hat sich bei der DASSU in der letzten Flugsaison bewährt und wir können diese neue Technik als Alternative anbieten.
Einen guten Flug!
Das Team Eichelsdörfer Flugzeugbau GmbH
Wir gratulieren unserem Seniorchef Hans Vornlocher zum 80. Geburtstag am 1. April.
Er war bei uns seit 1955 als Segelflugzeugbauer, Meister und nach dem Tod des Firmengründers Hans Eichelsdörfer als Betriebsleiter tätig. Seit 2001 hat er gemeinsam mit seinem Sohn Hans-Ludwig die Eichelsdörfer GmbH Flugzeugbau als Gesellschafter übernommen und weitergeführt. Er steht uns weiterhin mit seinem Rat und riesigen Erfahrungsschatz zur Verfügung.
Das ganze Eichelsdörfer-Team wünscht ihm und seiner Frau Johanna im wohlverdienten Ruhestand weiterhin Gesundheit und alles Gute.
Herr Ehlen war als Sachbearbeiter bei der Außenstelle Frankfurt des Luftfahrt-Bundesamtes tätig und unter anderem auch mit der Betreuung unseres Betriebes befasst.
Er stand uns stets mit Rat und Tat zur Seite und hatte immer ein offenes Ohr für die Belange des Betriebes. In rechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des Teil-M, war er eine rechtssichere Anlaufstelle und eine immens große Hilfe beim Erstellen der Betriebshandbücher.
Wir wünschen Herrn Ehlen und seiner Familie alles Gute im Ruhestand und würden uns freuen, wenn er auch weiterhin mit uns in Kontakt bleibt.
Wir hoffen außerdem auf eine Fortführung der gute Zusammenarbeit mit den Nachfolgern in seinem Amt.
Hiermit geben wir bekannt, dass wir die Musterbetreuung für die Segelflugzeuge SB 5 und mistral-C aufgeben. Die EASA wurde von uns darüber bereits informiert.
Grund hierfür sind Rechnungstellungen der EASA in Bezug auf die Musterbetreuung, obwohl laut Kostenverordnung in den obigen Fällen uns keine Kosten entstehen sollten. Der genaue Gegenstand der Rechnungen und das Leistungsdatum konnten auch im Nachhinein nicht geklärt werden. Die Rechnungshöhe übersteigt den Umsatz, welchen wir mit der Musterbetreuung verbuchen können.
Natürlich stehen wir auch in Zukunft mit Rat und Tat bei Fragen und Problemen bezüglich dieser Flugzeugmuster zur Verfügung. Technische Unterlagen und Zeichnungen können weiterhin von uns bezogen werden.
Die EASA wird voraussichtlich die beiden Kennblätter in Form von SAS-Kennblättern (special airworthiness specifications) „einfrieren“. Ein wohl übliches Verfahren bei Luftfahrzeugen ohne Musterbetreuer. Dann wird die EASA die Lufttüchtigkeitszeugnisse der betroffenen Flugzeuge einziehen und durch eingeschränkte Lufttüchtigkeiten ersetzen.
Was mit Flugzeugen außerhalb des Geltungsbereiches der EASA geschieht ist uns nicht bekannt.
Falls erforderlich müssten Technische Mitteilungen im Form eines STCs (supplemental type certificate) erstellt und durch die Behörden genehmigt werden.
Das Prüfprogramm zur Betriebszeiterhöhung für das Segelflugzeug mistral-C steht ab sofort im Service-Teil kostenlos zur Verfügung.
... hat ein Fernsehteam des Senders ARTE auch in Bamberg halt gemacht und neben der Traditions-Brauerei-Gaststätte Schlenkerla auch unseren Betrieb besucht.
Der Film aus der Reihe „Traumstraßen“ wird voraussichtlich am Montag den 13.04.2015 um 19:30 gezeigt (Änderungen behält sich der Sender vor).
... unserer Homepage im Dezember 2013 konnten wir bis jetzt über 50000 Besucher verzeichnen.
Herzlichen Dank für das große Interesse.
Mit den neuen Regelungen zur Genehmigung einer ATO sind auch aktuelle Instandhaltungsverträge gefordert. Da sich viele dieser Verträge noch auf LuftGerPV bzw. LuftBO beziehen, mit dem Luftfahrttechnischen Betrieb abgeschlossen wurden und auch das genannte Personal nicht mehr dem aktuellen Stand bzw. den Angaben in den Instandhaltungsprogrammen entspricht, haben wir einen neuen Vertragsvordruck erstellt.
Dieser bezieht sich auf die aktuelle Gesetzgebung (Teil-M) , den aktuellen Instandhaltungsbetrieb DE.MF.0521 und berücksichtigt auch die Angaben in den Instandhaltungsprogrammen.
Für den Bedarfsfall steht das Vertragsformular in unserem Service-Teil (Formulare) zur Verfügung.
Mit unserer TM 003-14-01 haben wir das Verfahren des Rundschreibens RS 01-38/99-01 für die AS-K 13 wieder aufleben lassen. Das bedeutet, dass die Zuladung bis zum Erreichen des maximalen Gewichtes der nichttragenden Teile erhöht werden kann. Die TM finden Sie in unserem Service-Teil.
Für die Durchführung der TM und Freigabe der Änderung berechnen wir € 100,- netto pro Flugzeug.
Wir möchten uns hiermit für die Unterstützung bei der Umsetzung der TM bei folgenden Personen bedanken:
Es wurde von der EASA vorgeschlagen, dass in Zukunft auch Instandhaltungsbetriebe Lufttüchtigkeitsprüfungen an nationalen ELA 1 Flugzeugen durchführen können (EASA Opinion 10/2013). Dies würde bedeuten, dass z.B. Segelflugzeuge und Motorsegler aus dem Annex II durch einen Instandhaltungsbetrieb nachgeprüft werden können.
„Damit wäre faktisch für diese Gruppe von Luftfahrzeugen, das alte nationale System – Instandhaltungsbetriebe führen die Instandhaltung durch und bescheinigen auch die Lufttüchtigkeit – wieder eingeführt“ (Zitat aus der NfL 2-4-14)
Prinzipiell eine gute Idee, da wir dann den LTB nicht mehr bräuchten und uns die Genehmigungskosten, Audits usw. hierfür sparen könnten.
Gleichzeitig ist in der NfL 2-4-14 eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten dieser Regelung festgelegt.
Wir werden von dieser Übergangslösung aus folgenden Gründen nicht Gebrauch machen:
1. Der Genehmigungsumfang der Betriebe ist nicht geregelt
2. Es ist nicht geregelt, wer zeichnungsberechtigt ist (Prüfer Klasse III oder Freigabeberechtigtes Personal)
3. In den Handbüchern von Instandhaltungsbetrieben ist die Durchführung von Lufttüchtigkeitsprüfungen oder Jahresnachprüfungen in keinster Weise geregelt
4. Das Formular „Prüfschein 5/98“ ist nicht Teil der Genehmigung der Instandhaltungsbetriebe
5. Hier wurde deutsches und europäisches Recht miteinander vermischt. Es besteht für uns keine Rechtssicherheit.
6. Warum kann eine genehmigte CAMO diese Prüfungen nicht durchführen? Hier sind doch Prüfverfahren ähnlich der Jahresnachprüfung bereits geregelt und genehmigt.
Auf Empfehlung der für uns zuständigen Außenstelle des LBAs in Frankfurt haben wir unsere LTB-Genehmigung auf maximale Weise verlängert. Diese ist bis August 2014 gültig. Bis dahin bzw. bis zu einer rechtskräftigen Neuregelung können wir also Jahresnachprüfungen an Annex II Flugzeugen wie gewohnt durchführen und bescheinigen.
Die NfL 2-4-14 ist auf der LBA Homepage veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung der NfL II-49/13 hat das Luftfahrt-Bundesamt die Herausgabe von LTAs so gut wie eingestellt. Sicherheitsrelevante Veröffentlichungen erscheinen nur noch in Form von EASA-ADs und damit nur in englischer Sprache. Wir haben bei LBA und EASA gegen diese Regelung Beschwerde eingereicht, da wir hier eine Gefährdung der Sicherheit in der allgemeinen Luftfahrt sehen. Leider haben weder LBA noch EASA diese Meinung mit uns geteilt, auch das Bundesministerium für Verkehr kommt zu einer gegenteiligen Auffassung. Wir haben anschließend eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Auch diese wurde abgeschmettert. Laut Aussage des Bundesministeriums für Verkehr sind somit auch Flugzeughalter selbst für eine rechtsverbindliche Übersetzung von EASA ADs zuständig. Das LBA entzieht sich komplett aus dieser Verantwortung und bietet nicht einmal mehr „Gefälligkeitsübersetzungen“, wie zuletzt geschehen, an. Als Konsequenz werden wir in unserem Auftragsverfahren einen Ausschluss für Fehler bei der Übersetzung von nicht-deutschsprachigen Verordnungen einarbeiten.